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Informationen für Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber werden bei der Durchführung von Vergabeverfahren vor verschiedene Entscheidungen gestellt:

Wie definiere ich den Auftragsgegenstand? Welche Vergabeart wähle ich? Muss ich bestimmte vergaberechtlichen Verpflichtungen beachten?

Nachstehend haben wir hierzu einige wichtige Informationen für Auftraggeber bereit gestellt:

1) In einer Checkliste können Öffentliche Auftraggeber die wichtigsten Stationen des Vergabeprozesses nachverfolgen.

2) Aus unseren Aufstellungen über die Wertgrenzen können Öffentliche Auftraggeber entnehmen, welches Vergabeverfahren einschlägig ist und welche rechtlichen Bestimmungen es je nach Auftragswert zu beachten gilt.

3) Bei Europaweiten Ausschreibungen müssen Auftraggeber für die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bestimmte EU-Standardformulare verwenden. Untenstehend finden Sie einige Erläuterung zu diesen Standardformularen.

4) Unsere Mustervergabeakte: Schritt für Schritt dokumentiert sie das Vergabeverfahren.

Checkliste

Unsere Checkliste für öffentliche Auftraggeber stellt dar, wie ein Vergabeverfahren aus Sicht des Beschaffers aussieht. 

Wertgrenzenübersichten

Hier finden Sie eine Übersicht über die Wertgrenzen im Freistaat Bayern sowie eine Übersicht ‎über die Wertgrenzen in den Bundesländern. 

EU-Standardformulare

Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen öffentliche Auftraggeber für ihre Bekanntmachungen seit dem 25. Oktober 2023 die Standardformulare der EU-Kommission (eForms) verwenden.

Mustervergabeakte

Aufgrund vielfacher Nachfrage haben wir für Öffentliche Auftraggeber eine Mustervergabeakte erstellt, die das Vergabeverfahren Schritt für Schritt dokumentiert.