
Nationales Recht auf Bundesebene
Im nationalen Recht auf Bundesebene finden sich die wesentlichen Vorschriften zum Vergaberecht im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), in der Sektorenverordnung (SektVO), der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie in den jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A und VOB/A.
Die Regelungen im Unterschwellenbereich
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Unterschwellenvergabeordnung, der 1. Abschnitt der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie ggf. der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen), das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder sowie Verwaltungsvorschriften und Erlasse der einzelnen Bundesländer.
Die Regelungen im Oberschwellenbereich
Im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt der 4. Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabeordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Konzessionsverordnung (KonzVgV) sowie der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A.
Übersicht über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
- VgV - Vergabeverordnung
- SektVO - Sektorenverordnung
- VSVgV - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
- KonzVgV - Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz über die Grundsätze des Haushalts (HGrG)
- WRegG - Wettbewerbsregistergesetz
- WRegV - Wettbewerbsregisterverordnung
- SaubFahrzeugBeschG - Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Geprüfter Stand: Januar 2025
Telefon 089 / 5116-3172
E-Mail: muellers@abz-bayern.de