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EU-Standardformulare

Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen öffentliche Auftraggeber für ihre Bekanntmachungen seit dem 25. Oktober 2023 die Standardformulare der EU-Kommission (eForms) verwenden. Die eForms sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission geregelt.

Mit Hilfe von eNotices können Bekanntmachungen für EU-Ausschreibungen auf der Grundlage der eForms erstellt werden. Die Versendung einer Bekanntmachung direkt über eNotices ist nicht mehr zulässig.

Die Bekanntmachungen werden zentral über den Datenservice Öffentlicher Einkauf beim Beschaffungsamt des BMI an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt und im Bekanntmachungsservice (BKMS) zur Verfügung gestellt.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Müller

Telefon 089 / 5116-3172
E-Mail: muellers@abz-bayern.de

Kontakt per E-Mail

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