Wertgrenzenübersichten
Hier finden Sie eine Übersicht der Wertgrenzen im Freistaat Bayern. Die Übersichten zeigen Ihnen, welche Wertgrenzen bei Direktaufträgen, Verhandlungsvergaben/Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen gelten.
Wertgrenzenübersicht Bayern
Im Zuge der Deregulierung des Landesrechts wurde mit dem Beschluss des zweiten Modernisierungsgesetz (10. und 11.12.2024) auch ein neuer Art. 20 (Unterschwellenvergabe) in das BayWiVG – Bayerisches Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften eingefügt.
Zur Vereinfachung des nationalen Vergaberechts, der Beschleunigung von Vergabeverfahren und der Entlastung der Verwaltung und insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Beteiligung an Vergabeverfahren wurden die Wertgrenzen für Direktaufträge Verhandlungsvergaben, Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb deutlich erhöht und für die staatlichen und kommunalen Auftraggeber vereinheitlicht. Das BayWiVG ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Es ist auf fünf Jahre befristet und tritt mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Die erhöhten Wertgrenzen wurden für die staatlichen Auftraggeber in die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) integriert. Die aktuelle Fassung der VVöA finden Sie nebenstehend.
- Für kommunale Auftraggeber erfolgte die Aufnahme der erhöhten Wertgrenzen in die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (IMBek). Die aktuelle Fassung der IMBek finden Sie nebenstehend.
Wertgrenzenübersicht Bundesländer
In den einzelnen Bundesländern sind auf Grundlage landesspezifischer Regelungen wie beispielsweise Landesvergabe- und Tariftreuegesetze unterschiedliche Wertgrenzen in der Anwendung. Für Auskünfte hierzu wenden Sie sich an die Auftragsberatungsstellen in dem jeweiligen Bundesland.
Telefon 089 / 5116-3172
E-Mail: muellers@abz-bayern.de