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Webinarreihe Unternehmen – Modul 2: Mit Bieterfragen bessere Chancen für Ihr Angebot

Bieterfragen sind bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen das geeignete Mittel zur Aufklärung und Beschaffung benötigter Informationen zum Vergabeverfahren. Bieter sollten Mängel im Vergabeverfahren nicht akzeptieren. Diese beeinträchtigen ihre Verfahrensrechte und gefährden ihre Angebote. Was bei der Formulierung einer Bieterfrage zu beachten ist, was eine Bieterfrage von einer Rüge unterscheidet und wie eine Bieterfrage von der Vergabestelle zu beantworten ist, klärt dieses Webinar.

Programm Webinarreihe Unternehmen Modul 2

Termin: 10.07.2025

Zeit:‎        09:00 bis 10:30 Uhr

Ort:         Online-Veranstaltung über das System MS Teams

Entgelt: kostenlos

Bieterfragen sind bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen das geeignete Mittel zur Aufklärung und Beschaffung benötigter Informationen zum Vergabeverfahren. Bieter sollten Mängel im Vergabeverfahren nicht akzeptieren. Diese beeinträchtigen ihre Verfahrensrechte und gefährden ihre Angebote. Was bei der Formulierung einer Bieterfrage zu beachten ist, was eine Bieterfrage von einer Rüge unterscheidet und wie eine Bieterfrage von der Vergabestelle zu beantworten ist, klärt dieses Webinar.

Inhalt:

  • Erfolgreiche Kommunikation mit der Vergabestelle
  • Sinn und Zweck von Bieterfragen
  • Regelungen zu Bieterfragen in den Vergabeunterlagen
  • Form, Inhalt, Frist von Bieterfragen
  • Abgrenzung von Bieterfragen und Rügen
  • Beantwortung von Bieterfragen durch die Vergabestelle

Referent: Steffen Müller, Ass. jur. Projektleiter, Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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