Welche erweiterten Möglichkeiten zur Abweichung von Losgrundsatz ergeben sich? Was bringen die Erleichterungen in der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit? Wie ist mit den Vereinfachungen bei Eignungskriterien und Nachweispflichten, der Vollständigkeit von Vergabeunterlagen und der Nachforderung von Unterlagen umzugehen? Was ändert sich bei der Verfahrenswahl?
Der Bundestag hat am 23.04.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft treten. Machen Sie sich bereits jetzt mit den Regelungen vertraut! Das Seminar richtet sich an Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bedarfsträger, Vergabestellen) und Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.
Termin: 24.06.2026
Zeit: 09:00-11:00 Uhr
Ort: Online-Veranstaltung über das System MS Teams
Entgelt: 250,00 EUR zzgl. MwSt.
Themen:
Regelungsinhalte – neuer Rechtsrahmen
- Änderungen GWB, VgV, VOB/A, SektVO, KonzVgV
- Klarstellung und Erweiterung Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
- Ausschluss ausländischer Bieter und Bewerber
- Losvergabe, Verfahrenswahl, Leistungsbeschreibung, Nebenangebote, Eignung und Nachweise
- Nachhaltigkeit, Innovation, KMU- und Start-up Förderung
Digitalisierung und Straffung Rechtsschutz
- Wettbewerbsregisterabfrage, Vergabestatistik
- Digitalisierung im Nachprüfungsverfahren
- Einschränkung des Rechtsschutzes
- Geldsanktion oder Vertragsverkürzung bei rechtswidriger De-facto-Vergabe
Referenten:
Steffen Müller, Ass. jur. Projektleiter, Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.