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Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz 2026: Beschlossen und bald in Kraft – die wichtigsten Neuerungen

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge setzt neue Prioritäten: Digitalisierung, Flexibilisierung, KMU-Förderung und beschleunigte Verfahren sind die neuen Maßstäbe, die es zukünftig in der Praxis zu beachten gilt. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den zahlreichen Änderungen u.a. in GWB und VgV und stellen Sie ihre Beschaffungsprozesse rechtssicher um.

Programm Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz

Welche erweiterten Möglichkeiten zur Abweichung von Losgrundsatz ergeben sich? Was bringen die  Erleichterungen in der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit? Wie ist mit den Vereinfachungen bei Eignungskriterien und Nachweispflichten, der Vollständigkeit von Vergabeunterlagen und der Nachforderung von Unterlagen umzugehen? Was ändert sich bei der Verfahrenswahl?

Der Bundestag hat am 23.04.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft treten. Machen Sie sich bereits jetzt mit den Regelungen vertraut! Das Seminar richtet sich an Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bedarfsträger, Vergabestellen) und Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.

Termin:  24.06.2026

Zeit:        ‎ 09:00-11:00 Uhr

Ort:          Online-Veranstaltung über das System MS Teams

Entgelt:  250,00 EUR zzgl. MwSt.

Themen:

Regelungsinhalte – neuer Rechtsrahmen

  • Änderungen GWB, VgV, VOB/A, SektVO, KonzVgV
  • Klarstellung und Erweiterung Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
  • Ausschluss ausländischer Bieter und Bewerber
  • Losvergabe, Verfahrenswahl, Leistungsbeschreibung, Nebenangebote, Eignung und Nachweise
  • Nachhaltigkeit, Innovation, KMU- und Start-up Förderung 

Digitalisierung und Straffung Rechtsschutz

  • Wettbewerbsregisterabfrage, Vergabestatistik
  • Digitalisierung im Nachprüfungsverfahren
  • Einschränkung des Rechtsschutzes
  • Geldsanktion oder Vertragsverkürzung bei rechtswidriger De-facto-Vergabe

Referenten: 
Steffen Müller, Ass. jur. Projektleiter, Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.  

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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