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Rechtssicher Vergabe von IT-Leistungen – Vergaberecht, EVB-IT und Datenschutz in der Praxis

Programm Seminar

Die Veranstaltung vermittelt praxisnah die zentralen Grundlagen der EVB IT Verträge, stellt ihre unterschiedlichen Vertragstypen vor und zeigt konkrete Gestaltungsmöglichkeiten – einschließlich der EVB IT Rahmenvereinbarung und des Vertragserstellungstools „EVB IT.digital“.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei IT‑Beschaffungen, insbesondere der rechtssicheren Einbindung von Auftragsverarbeitungsverträgen.

Anhand typischer Praxisfälle durchlaufen die Teilnehmenden den vollständigen Ablauf einer IT‑Vergabe. Dabei werden zentrale Herausforderungen aus dem Vergabealltag behandelt, etwa

  • die Formulierung und Bewertung von Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb,
  • die Bewertung von Teststellungen und Vorführungen sowie
  • die Erstellung aussagekräftiger und rechtssicherer Bewertungsmatrizen.

Zudem erhalten die Teilnehmenden praxiserprobte Strategien für erfolgreiche Verhandlungen im Verhandlungsverfahren, Hinweise zur belastbaren Begründung von Alleinstellungsmerkmalen sowie eine kompakte Einführung in rechtssichere Vertragsänderungen nach Zuschlag.

Das Seminar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die IT‑Vergaben effizient, rechtssicher und souverän gestalten wollen – mit sofort nutzbarem Wissen für den Arbeitsalltag.

Termin: 18.05.2026

Zeit:        09:00 bis 16:00 Uhr

Ort:         Online-Veranstaltung über das System MS Teams

Entgelt: 600,00 EUR zzgl. MwSt.

Referent: Peter Schwientek, Master of Laws (LL.M.), Rechtsanwalt bei Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Rechtsberatung im Vergabe-, Bau-, IT- und Datenschutzrecht, Referent für vergaberechtliche Seminare und In-House-Schulungen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Sonstiges

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  • Angabe des Namen nebst Behörde/Firma in ausgedruckten Teilnehmerlisten
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Unsere vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier.

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