Mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 14.07.2020 wird der Vergabeerlass vom 12.12.2018 geändert und die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen ergänzt. Eine Markterkundung ist vor Erteilung eines Direktauftrages nur noch dann durchzuführen, wenn der Auftragswert 250 € übersteigt. Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 27.07.2020 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2020 S. 348) und trat am 28.07.2020 in Kraft. Den vollständigen Erlass finden Sie hier.
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