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Niedersachsen

Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes und Wertgrenzerlass: Wertgrenzenerhöhung auf 20.000 Euro und 100.000 Euro für Schulen

Das Niedersächsische Landeskabinett hat am 25.03.2025 den Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Gleichzeitig wurde ein Vorschlag für Anpassungen an der Wertgrenzenverordnung des Landes, als gemeinsame Initiative des Wirtschaftsministeriums mit dem Kultusministerium, in die Ressortmitzeichnung gegeben.
 
Durch die Änderung des NTVergG sollen künftig öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen. Damit soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umgesetzt werden.
 
Kontrolliert werden soll die Einhaltung dieser Regelungen künftig durch eine neu einzurichtende Landeskontrollstelle. Diese erhält hoheitliche Befugnisse und prüft stichprobenartig und anlassbezogen, ob die tarifvertraglich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. So soll die Umsetzung auch in der Praxis wirkungsvoll gesichert werden – insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Auftraggeber.
 
Ergänzend wird im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) künftig ein sogenannter fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass bei einem Betreiberwechsel das vorhandene Personal automatisch vom neuen Anbieter übernommen wird – inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, bestehende Arbeitsverhältnisse besser zu schützen und Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern. 

Parallel wird eine Änderung in der Wertgrenzen-Verordnung des Landes vorgenommen. Die Wertgrenzen für die Direktvergabe für öffentliche Auftraggeber werden erhöht. Damit können vor allem an den niedersächsischen Schulen kleinere Aufträge künftig deutlich einfacher, schneller und effizienter vergeben werden. Profitieren werden auch die niedersächsischen Kommunen. 

Sobald alle Ressorts zugestimmt haben, wird die Direktauftragsgrenze entsprechend von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) einheitlich auf 20.000 Euro angehoben. Für Schulen werden die Grenzen auf bis zu 100.000 Euro erhöht, um gerade hier noch einmal zusätzlich für Entlastung zu sorgen.
 
Quelle:  
Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung