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Sachsen-Anhalt

Neuregelung im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – TVerG LSA zum 01.11.2025

Am 01.11. 2025 ist das geänderte Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde im September vom Landtag beschlossen und im Amtsblatt verkündet. Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat eine bis zum 31.12. 2028 befristete Geltungsdauer. Ziel soll ein schlankes, rechtssicheres Vergaberecht sein, das auf aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen flexibel reagieren kann - ohne zentrale Schutzstandards aufzugeben.

Der Gesetzgeber schafft durch die getroffenen Neuregelungen eine Präzisierung des Anwendungsbereiches: Das Gesetz gilt künftig nur noch für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Freiberufliche Leistungen sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes nunmehr gänzlich ausgenommen.

Die Auftragswerte selbst, welche die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt festlegen, bleiben indes unverändert (bei Liefer- und Dienstleistungen von 40.000 bis 221.000 Euro, bei Bauaufträgen von 120.000 Euro bis 5,538 Mio. Euro). Zukünftig können diese durch das MWL flexibel an die Preis- und Inflationsentwicklung angepasst werden.

Eine Neuregelung gibt es beispielsweise bei der Losvergabe: 

Lose unterhalb der Auftragswerte für die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt, die maximal 20 Prozent des Gesamtauftrags ausmachen, fallen nicht mehr unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Das stärkt die Beteiligung kleinerer Anbieter und fördert den Bürokratieabbau.

Link zum geänderten TVergG LSA

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-TariftVergabeGSTrahmen

Ferner wurden die bestehenden Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren in der aktualisierten Auftragswerteverordnung vom 01.11.2025, welche am 07.11.2025 in Kraft getreten ist, angehoben:

  • Direktaufträge sind bis 100.000 Euro möglich (bisher 15.000 bei Liefer- und Dienstleitungen und 20.000 Euro bei Bauleistungen)
  • beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben können bis zum EU-Schwellenwert erfolgen
  • freihändige Vergaben von Bauleistungen sind bis 2,5 Mio. Euro zulässig  (bisher 150.000 Euro)

Link zur AwVO

https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/AwVO_ab_07.11.2025.pdf 

Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Broll, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, 

E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de, Telefon: 0391 62 30 446