Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet.
Kernpunkte der Verordnung
- Repräsentative Tarifverträge im ÖPNV
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurden zahlreiche Tarifverträge mit der EVG und GDL – u. a. für Unternehmen des DB-Konzerns und die ODEG – als repräsentativ anerkannt. Für den sonstigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern (ver.di/KAV).
- Branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen
Für öffentliche Aufträge in folgenden Branchen sind die jeweiligen Tarifbedingungen verbindlich einzuhalten: - Baugewerbe
- Gebäudereinigung
- Metall- und Elektroindustrie
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- IT-Dienstleistungen
- Umweltschutz und Industrieservice
- Vergaberechtlicher Mindestlohn
Der verbindliche Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt 13,98 € brutto pro Stunde.
- Weitere Vorgaben zur Anwendung
- Eingruppierung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
- Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig.
- Teilzeitkräfte haben Anspruch auf anteilige Leistungen.
- Bei unklarer Tätigkeitseinstufung ist die höhere Entgeltgruppe maßgeblich.
- Übergangsregelung:
Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt.
Wichtig für Unternehmen und Vergabestellen
Die neuen Vorgaben sind verbindlich bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einhaltung ist zu dokumentieren und wird kontrolliert. Eine Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
Die vollständige Verordnung und die zugehörigen Tarifverträge finden Sie hier und künftig auf der Webseite des Wirtschaftsministerium MV unter Öffentliches Auftragswesen - Regierungsportal M-V.
Ihr Ansprechpartner:
Lars Wiedemann, wiedemann@abst-mv.de, 0385 61738110