Die inhaltlich überarbeitete und bis zum 31. Dezember 2027 verlängerte Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie gewährt zukünftig eine finanzielle Unterstützung neben Feuerwehrhaus-Neubauten auch für -Umbauten und fördert die Beschaffung von Spezialfahrzeugen.
Das von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am 16. Januar 2025 vorgestellte Maßnahmenpaket zur Förderung der bayerischen Feuerwehren hat ein jährliches Volumen von mehr als 22 Millionen Euro. Die neue Förderung von Feuerwehrhaus-Umbauten setzt einen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen und dient der Nachhaltigkeit. Insbesondere Gemeinden im ländlichen Raum profitieren von der Anhebung des Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses auf jetzt 160.000 Euro. Die Förderfestbeträge für vier Standardfahrzeugtypen werden um 25 Prozent erhöht. Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße erhalten für die Beschaffung von notwendigen Spezialfahrzeugen eine um 25 Prozent erhöhte Förderung der Festbeträge. Die Feuerwehrausbildung soll zukünftig mit der Förderung von 250.000 Euro für die Errichtung eines Übungshauses gestärkt werden.
Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie finden Sie finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de