In einem Rundschreiben vom 31.12. 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ Regelungen zur Entbürokratisierung für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen. Zum einen wurden die Ausnahmen von der Anwendung des Haushaltsvergaberechts ergänzt um Aufträge, die zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vergeben werden. Außerdem wurden die Wertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren erhöht. Bauleistungen nach der VOB/A können bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, und bis zu 100.000 Euro kann eine freihändige Vergabe durchgeführt werden. Für Lieferungen und Dienstleistungen nach der UVgO gilt für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben jeweils eine Auftragswertgrenze in Höhe von 100.000 Euro. Die Direktauftragsgrenze für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen wurde auf 10.000 Euro angehoben.
Das Rundschreiben kann hier abgerufen werden:
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