Im Herbst 2025 sorgt die Vergabe der Regionalverkehre auf der Strecke Kiel–Hamburg (Netz Mitte, Linien RE 7/RE 70) für juristische Diskussionen. Nach der Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens wegen mangelnder wirtschaftlicher Angebote startete der Nahverkehrsverbund NAH.SH im Mai 2025 eine europaweite Neuausschreibung. Vier Unternehmen reichten Angebote ein, wobei die DB Regio AG als wirtschaftlichstes Unternehmen galt. Die Nordbahn legte gegen das Verfahren eine Rüge ein und monierte Mängel in der Vergabepraxis. Am 06.11.2025 stimmten der Wirtschafts- und der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags der Vergabeempfehlung zu. Ende November 2025 entschied das Oberlandesgericht Schleswig, dass die isolierte Aufhebung eines Loses im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtswidrig war, da die Lose nicht eindeutig trennbar gewesen seien. Die Entscheidung zeigt die vergaberechtlichen Risiken komplexer Losstrukturen und verdeutlicht, dass politische Zustimmung allein die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens nicht ersetzt. Wie das endgültige Verfahren fortgeführt wird, bleibt offen. Mögliche Folgen sind Nachprüfungsverfahren oder Anpassungen bei künftigen Ausschreibungen ähnlicher Verkehrsleistungen in Schleswig-Holstein. Der Fall bietet ein aktuelles Beispiel dafür, wie sorgfältig Losbildungen und Aufhebungen in komplexen Vergabeverfahren dokumentiert und rechtlich geprüft werden müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
OLG Schleswig, Urteil vom 6. November 2025 (54 Verg 4/25)
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