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Hessen

Hessen II: Preisgleitklausel

19.6.2022: Ergänzend zum Erlass Materialpreissteigerungen des Landes Hessen vom 29.04. (vgl. Newsletter Mai) wurde am 18.05. vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Empfehlung ausgesprochen, die Preisgleitklausel auch auf kommunaler Ebene anzuwenden. Die Erlasse sind befristet und gelten bis zum 31.12.2022.

Hier finden Sie die dazugehörigen PDFs.

Erlass Materialpreissteigerungen

Hinweisblatt

Empfehlungen für kommunale Auftraggeber zur Anwendbarkeit der Preisgleitklausel

Ihre Ansprechpartnerin:

Eva Waitzendorfer-Braun, Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.:

eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, Tel.: 0611-974588-0

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