Am 01.09.2024 finden in Sachsen Landtagswahlen statt. Das Ziel, in der aktuellen Legislaturperiode gemäß des Koalitionsvertrags das Sächsische Vergabegesetz zu novellieren, konnte nicht erreicht werden. Die Beteiligung unterschiedlicher Interessenvertretungen, Anhörungs-, Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse führen dazu, dass der Landtag in dieser Wahlperiode keinen Gesetzentwurf mehr beschließen kann.
Der Koalitionsvertrag aus 2019 sah unter anderem folgende vergaberechtsrelevanten Bestrebungen vor
- Anpassung an die aktuellen bundesgesetzlichen Vorschriften
- Stärkung des Prinzips der Nachhaltigkeit bei der Vergabe, soweit verhältnismäßig
- Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots Berücksichtigung von
- Umweltverträglichkeit, Emissionen, Energieeffizienz,
- Lebenszykluskosten sowie
- Innovationskriterien
- Einführung von Mindestarbeitsbedingungen, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen.
Im Falle, dass keine solchen Regelungen existieren, soll ein Vergabemindestlohn in Höhe E1 Stufe 2 des TV-L eingeführt werden. - Absicherung gleicher Entlohnung für gleiche Tätigkeiten wie regulär Beschäftigte bei
- Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen sowie
- Beschäftigten von Unterauftragnehmern.
- Ausschluss von Waren, deren Gegenstand der Leistung unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind
- Stärkung der sozialen Verantwortung insbesondere durch mögliche Berücksichtigung von
- Gleichstellung und Chancengleichheit,
- Beschäftigung von Schwerbehinderten, Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen
- Berücksichtigung der Interessen und Belange kleiner/mittelständischer Unternehmen
Die aktuell laufenden Abstimmungen und Prozesse können eine Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode bilden.
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Kristina Franke, kristinafranke@abstsachsen.de