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Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen

Die EU-Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über ausländische Subventionen eingeleitet und bittet alle interessierten Personen um Rückmeldung. Beiträge können bis zum 18. November 2025 eingereicht werden. Die Rückmeldungen werden in den Überprüfungsbericht zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen einfließen, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen wird.

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen ermöglicht es der Kommission, gegen durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt vorzugehen. Das ermöglicht es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in der EU zu gewährleisten und Handel und Investitionen offen zu halten. Die Kommission muss nach der Verordnung ihre Praxis zur Durchführung und Durchsetzung der Verordnung bis Juli 2026 und danach alle drei Jahre überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen.