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Schweiz und die EU regeln ihre Beziehungen neu

27.01.2025: Kommissionspräsidentin von der Leyen und die schweizerische Bundespräsidentin Amherd haben am 20.12.2024 den Abschluss von Verhandlungen über ein Paket von Abkommen bestätigt, das grundlegende Bedeutung für die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz hat. Bei dieser Paketlösung, die verschiedene Abkommen mit eigenen institutionellen Regeln beinhaltet, handelt es sich um einen Kompromiss. Ursprünglich hatte die EU vorgesehen ein „institutionelles Rahmenabkommen“ abzuschließen, in dem allgemeine Regeln für eine Vielzahl von Abkommen beinhaltet waren. Dieses hatte die Schweiz jedoch 2021 verworfen.

Das Paket umfasst die fünf Bereiche, in denen der Schweiz bereits Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährt wird: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Bereiche Strom und Lebensmittelsicherheit kommen dazu. In diesen Bereichen werden zukünftig geänderte europäische Rechtsnormen grundsätzlich durch die Schweiz übernommen. Die Schweiz erhält zur Kompensation ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten, die sie im Rahmen der Binnenmarktabkommen übernehmen muss. Die Bereiche Luftverkehr, Landverkehr und Strom fallen zukünftig unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Damit sind Wettbewerbsvorteile durch staatliche Subventionierung dieser Branchen gegenüber Wettbewerbern aus der EU ausgeschlossen. Aktuell läuft der Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozess. Bis zu dessen Abschluss wird es in einigen Sachbereichen Übergangsregelungen geben. Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.