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Konsultation zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie

Die EU-Kommission hat bis zum 25.09.2025 eine Kurzumfrage zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie eröffnet. Sie erhofft sich dadurch Informationen zu erlagen, welche Auswirkungen verspätete Zahlungen auf die Unternehmen, insbesondere KMU haben und welche politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug notwendig sind.

Die Zahlungsverzugsrichtlinie ist seit 2011 in Kraft und enthält die Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen. Im September 2023 schlug die Kommission eine neue Verordnung vor, die die in der Richtlinie von 2011 über ersetzen soll. Der Vorschlag ist seit September 2023 im Rat anhängig. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Kommission aufgefordert, den Vorschlag zurückzuziehen und durch eine Neufassung der geltenden Richtlinie zu ersetzen.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de