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Industrial Accelerator Act – Relevanz für öffentliche Beschaffungen

Mit dem am 04.03.2026 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnungsentwurf zur Beschleunigung der Industrie (Industrial Accelerator Act – IAA) soll der industriepolitischen Handlungsrahmen der EU neu ausrichtet werden. Insbesondere die öffentliche Beschaffung wird dabei als industriepolitisches Steuerungsinstrument eingesetzt, um die Nachfrage nach in der Union produzierten Industrieerzeugnissen zu stärken. Im Fokus stehen dabei Anforderungen an Herkunft („Made in EU“) und die Klimabilanz von beschafften Produkten (CO₂-arme Präferenzen).

Die öffentliche Aufträge betreffenden Kernregelungen des IAA sind:

  • „Made in EU“-Vorgaben
    Öffentliche Auftraggeber sollen bei bestimmten strategischen und energieintensiven Produkten Mindestanteile an in der EU hergestellten Komponenten vorschreiben. Diese Anforderungen gelten sowohl für klassische Vergabeverfahren als auch für Förderinstrumente.
  • Verpflichtende Mindestquoten (ab 2029)
    Für ausgewählte Produktgruppen (z. B. Stahl, Aluminium, Zement sowie Net-Zero-Technologien) sind verbindliche Mindestanteile an EU-Ursprung und/oder „Made in EU“ vorgesehen.
  • Einführung von Low-Carbon-Kriterien
    Öffentliche Auftraggeber müssen zusätzlich Kriterien zur CO₂-Intensität berücksichtigen. Ziel ist die Bevorzugung emissionsarmer Produkte (z. B. „grüner“ Stahl oder Beton).
  • Kombinierte Herkunfts- und Nachhaltigkeitsanforderungen
    Die Vergabe soll künftig systematisch sowohl an EU-Ursprung als auch an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden. Beispiele aus dem Entwurf nennen konkrete Quoten für CO₂-arme Materialien im Bau- und Infrastrukturbereich.
  • Ausschluss bzw. Einschränkung nicht-konformer Angebote
    Produkte oder Anbieter, die die festgelegten Herkunfts- oder Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen, können von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Ausnahmen (z. B. fehlende Verfügbarkeit) greifen. Produkte aus Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen, eine Zollunion oder Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterhält, gelten als Erzeugnisse mit Unionsursprung gelten. 

Der Verordnungsentwurf wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat verhandelt. Daher bleibt abzuwarten, welche Änderungen und Anpassungen sich ergeben werden. Unabhängig davon lässt sich aber bereits heute feststellen, dass der IAA zu einer deutlichen Verschiebung von rein wettbewerbsorientierten Vergaben hin zu strategischen Beschaffungszielen (Industriepolitik, Klimaschutz, Resilienz) führen wird.

Weitere Informationen zum IAA finden Sie hier.

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