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Abschluss Freihandelsabkommen EU und Australien

Die EU-Kommission hat nach langjährigen Verhandlungen am 24.03.2026 ein Freihandelsabkommen mit Australien abgeschlossen. Mit dem Abkommen stärkt die EU ihre strategischen Interessen bei kritischen Rohstoffen und Lieferketten. Konkret sieht es den Abbau von Zöllen und Handelshemmnisse vor. Auch der Bereich der öffentlichen Beschaffungen vor wird mit dem Abkommen neu geregelt. Die Vertragspartner werden ihre gegenseitigen Marktzugangsverpflichtungen über das bereits im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) festgelegte Maß hinaus ausweiten. Unternehmen aus der EU können sich zukünftig leichter um öffentliche Aufträge in Australien bewerben. Australien öffnet einseitig den Zugang zum Markt für Dienstleistungsaufträge. Die EU hat für australische Unternehmen die Beschaffung aller Waren und Dienstleistungen durch zentrale Regierungsbehörden geöffnet, die bisher nicht unter das GPA fielen, sowie die Beschaffung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, die im Schienenverkehr tätig sind. 

Die Zustimmung des Rats der EU zum Abkommen steht noch aus, anschließend wird es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Australien muss das Abkommen ebenfalls noch ratifizieren. Informationen zum Freihandelsabkommen hier.

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