Für die Erfüllung des Widerrufstatbestands kann ein objektiver Vergaberechtsverstoß, der vor der Bewilligung begangen wurde, genügen, wenn die Auflage…
Adressaten der Informationspflicht des § 134 Abs. 1 GWB sind grundsätzlich nur Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, und Bewerber…