Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat im Zuge von Änderungen der VOB/A zum 01.01.2026 die Wertgrenzen für Bauleistungen angehoben.
Am 15.12.2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Erlass zu den Änderungen der VOB/A - 1. Abschnitt - § 3a - Zulässigkeitsvoraussetzungen, die am 16.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlich wurden (BAnz AT 16.12.2025 B7). Den neu gefassten § 3a VOB/A finden Sie nachstehend und den Erlass finden Sie hier.
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende neue Wertgrenzen:
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: EUR 150.000 Euro netto - die aktuelle Dreiteilung für unterschiedliche Gewerke entfällt *)
- Freihändige Vergaben: EUR 100.000 Euro netto - aktuell EUR 10.000
- Direktaufträge: EUR 50.000 Euro netto - aktuell EUR 3.000
*) Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.