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Vergaberecht und öffentliche Beschaffung im Koalitionsvertrag

CDU, CSU und SPD haben einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Er enthält eine Vielzahl von Vorhaben zum Vergaberecht und zur öffentlichen Beschaffung. Die wesentlichen Vorhaben finden sich in den Kapiteln Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement, Wertgrenzen für Direktaufträge und Öffentliches Beschaffungswesen. 

Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement 

Nach dem Willen der Koalition soll das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Es gelte der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe. Das Vergaberecht werde auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückgeführt. Vorgesehen ist die Schaffung von sektoralen Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht. Das gelte insbesondere für Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie. 

Wertgrenzen für Direktaufträge 

Die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird auf Bundesebene auf 50.000 Euro erhöht. Für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung wird die Wertgrenze auf 100.000 Euro angehoben. Auf europäischer Ebene wird eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen angestrebt.  

Öffentliches Beschaffungswesen 

Die Koalitionäre beabsichtigen, das öffentliche Beschaffungswesen systematisch zu optimieren und ein strategisches Beschaffungsmanagement zu implementieren. Behörden sollen auf Rahmenverträge anderer öffentlicher Dienststellen und zentrale Einkaufsplattformen zurückgreifen dürfen. Die Bestellplattform des Bundes („Kaufhaus des Bundes“) soll zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut und die Vergabeplattformen konsolidiert werden. 

Der IT-Einkauf des Bundes soll zentral strategisch gesteuert werden, Abhängigkeiten von monopolistischen Anbietern seien zu reduzieren und der Digitalstandort Deutschland zu stärken. 

Bieter soll der Eignungsnachweis möglichst bürokratiearm, digital und mittelstandsfreundlich ermöglicht werden, etwa durch geprüfte Systeme oder Eigenerklärungen. Zudem ist eine Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen. Die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten entfällt.  

Im Kapitel Mindestlohn und Stärkung der Tarifbindung ist vermerkt, dass ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht wird, das für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro gelten soll. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen seien dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. 

Im Kapitel Verteidigungspolitik ist für militärische Bauvorhaben eine Vereinfachung der Bedarfsdefinition und Genehmigung sowie die Verabschiedung eines Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetzes mit Ausnahmeregelungen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht vorgesehen. Noch im ersten halben Jahr der Regierungsarbeit ist ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr zu beschließen.