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Verbot der Vergabe an russische Bieter - Ein neuer zwingender Ausschlussgrund

28.04.2022: Die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisierensetzt ein weiteres Sanktionspaket um. Die Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU ist damit vollständig verboten. Die Verordnung ist anzuwenden ab dem 09.04.2022 und ist zunächst befristet bis zum 10.10.2022.

Dies stellt die Vergabestellen bei der Eignungsprüfung vor ganz neue Herausforderungen. Die notwendigen Prüfungen werden erweitert auf den Unternehmenssitz sowie evtl. Konzernzugehörigkeiten, die Staatsangehörigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung/des Managements und die Staatsangehörigkeit der Gesellschafter.

Das Bundesland Nordrhein-Westphalen stellt den hiesigen Vergabestellen zur Erfüllung eine Eigenerklärung zur Verfügung, welche über die Seite www.vergabe.nrw.de abrufbar ist. Zum direkten Download des Dokuments kommen Sie hier.

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