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SaubFahrzeugBeschG: So bringen Sie Ihre Ausschreibungen auf Kurs

Vergabestellen stehen vor einer zentralen Herausforderung: Das SaubFahrzeugBeschG schreibt verbindliche Mindestquoten für emissionsarme und emissionsfreie Straßenfahrzeuge und verkehrsrelevante Dienstleistungen vor. Der erste Referenzzeitraum endet am 31.12.2025, in dem die aktuell festgelegten Quoten erfüllt werden müssen.
Ab dem 01.01.2026 beginnt der nächste Referenzzeitraum, in dem die Quoten für bestimmte Fahrzeugklassen oder Auftraggeber steigen können. Wer jetzt nicht plant, läuft Gefahr, die Anforderungen zu verpassen – sei es bei der Anschaffung von Fahrzeugen oder bei der Vergabe entsprechender Dienstleistungen. Klare Vorgaben in der Ausschreibung, sorgfältige Prüfung der Angebote und umfassende Dokumentation sind entscheidend, um die öffentliche Mobilität nachhaltig, rechtssicher und umweltfreundlich zu gestalten.