Zum Hauptinhalt springen

Rechtsgutachten zur Zulässigkeit alternativer Beschaffungskonzepte

Die Kammern und Verbände haben unter dem Titel „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV “ ein Gutachten vorgelegt, das sich mit der vergaberechtlichen Zulässigkeit der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung befasst. Eine solche Verfahrensweise hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgVangedeutet.

Das Gutachten wurde erstellt von Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Das Gutachten finden Siehier.