Zum Hauptinhalt springen

Kommunale Wärmeplanung: KWW-Musterleistungsverzeichnis erleichtert Ausschreibung

Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz ‒ WPG) stehen die Kommunen vor der Aufgabe der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans (KWP). Abhängig von der Einwohnerzahl (mehr als 100.000) bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet, stellt Kommunen für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung Unterstützungsangebote zur Verfügung. So z.B. ein Musterleistungsverzeichnis. Es kann für die Ausschreibung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister genutzt werden. Das Musterleistungsverzeichnis soll der Kommune einen besseren Überblick über den Umfang der Kommunalen Wärmeplanung verschaffen und den externen Dienstleistern die Angebotserstellung vereinfachen. Einen Überblick möglicher Dienstleister bietet das KWW-Dienstleistungsverzeichnis. Weitere Informationen zum Unterstützungsangebot des KWW finden Sie hier.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.