22.04.2025: Der neue Koalitionsvertrag 2025 bringt spannende Veränderungen im Vergaberecht mit sich. Von Beschleunigungen und Vereinfachungen von Ausschreibungsverfahren bis hin zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit – die Weichen für eine zukunftsorientierte Beschaffung sind gestellt.
Die von uns herausgearbeiteten Reformen revolutionieren die öffentliche Auftragsvergabe und eröffnen neue Chancen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
- Vereinfachung und Digitalisierung:
- Das Vergaberecht soll auf nationaler und europäischer Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden.
- Der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe wird betont.
- Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die EU über die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
- Kernfokussierung:
- Das Vergaberecht soll auf eine wirtschaftliche, diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffung zurückgeführt werden.
- Das Vergaberecht soll auf eine wirtschaftliche, diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffung zurückgeführt werden.
- Sektorale Befreiungsmöglichkeiten:
- Es werden sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte geschaffen.
- Weitere vergaberechtliche Bereichsausnahmen für die Forschung.
- Schwellenwerte und Direktaufträge:
- Die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird auf 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung auf 100.000 Euro erhöht.
- Auf europäischer Ebene wird eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen angestrebt.
- Öffentliches Beschaffungswesen:
- Ein strategisches Beschaffungsmanagement wird implementiert.
- Behörden sollen auf Rahmenverträge anderer öffentlicher Dienststellen und zentrale Einkaufsplattformen zurückgreifen können.
- Die Bestellplattform des Bundes (Kaufhaus des Bundes) wird zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut.
- Vergaberecht im Lichte der Verteidigung
- Nutzung von Offset-Möglichkeiten bei Rüstungskäufen
- Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit soll insbesondere das Vergaberecht vereinfacht werden.
- Schaffung von Ausnahmeregelungen für militärische Bauvorhaben insbesondere im Vergaberecht
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vergabeverfahren effizienter und transparenter zu gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.