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Koalitionsvertrag 2025: Neue Wege im Vergaberecht?

22.04.2025: Der neue Koalitionsvertrag 2025 bringt spannende Veränderungen im Vergaberecht mit sich. Von Beschleunigungen und Vereinfachungen von Ausschreibungsverfahren bis hin zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit – die Weichen für eine zukunftsorientierte Beschaffung sind gestellt.

Die von uns herausgearbeiteten Reformen revolutionieren die öffentliche Auftragsvergabe und eröffnen neue Chancen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.

  1. Vereinfachung und Digitalisierung:
    • Das Vergaberecht soll auf nationaler und europäischer Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden.
    • Der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe wird betont.
    • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die EU über die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
       
  2. Kernfokussierung:
    • Das Vergaberecht soll auf eine wirtschaftliche, diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffung zurückgeführt werden.
       
  3. Sektorale Befreiungsmöglichkeiten:
    • Es werden sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte geschaffen.
    • Weitere vergaberechtliche Bereichsausnahmen für die Forschung.
       
  4. Schwellenwerte und Direktaufträge:
    • Die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird auf 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung auf 100.000 Euro erhöht.
    • Auf europäischer Ebene wird eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen angestrebt.
       
  5. Öffentliches Beschaffungswesen:
    • Ein strategisches Beschaffungsmanagement wird implementiert.
    • Behörden sollen auf Rahmenverträge anderer öffentlicher Dienststellen und zentrale Einkaufsplattformen zurückgreifen können.
    • Die Bestellplattform des Bundes (Kaufhaus des Bundes) wird zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut.
       
  6. Vergaberecht im Lichte der Verteidigung
    • Nutzung von Offset-Möglichkeiten bei Rüstungskäufen
    • Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit soll insbesondere das Vergaberecht vereinfacht werden.
    • Schaffung von Ausnahmeregelungen für militärische Bauvorhaben insbesondere im Vergaberecht

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vergabeverfahren effizienter und transparenter zu gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.