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Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für Mittelstand

Mit dem Festhalten am Vorrang der Losvergabe bei öffentlichen Aufträgen handelt die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages, so Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi. In ihren Gutachten für die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und den Zentralverband des Deutschen Handwerks bewerten die Vergaberechtsexperten die Bedeutung des Erhalts des Primats der Fach- und Teillosvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe für den Mittelstand und Wettbewerb aus beschaffungsrechtlicher und vergaberechtlicher Perspektive.

In einer mittelständisch geprägten Wirtschaft sei es von zentraler Bedeutung und liege zugleich auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass KMU faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. Nur so werde ein Wettbewerb um öffentliche Aufträge überhaupt ermöglicht und zugleich die spätere Leistungserbringung sichergestellt.

Das Gutachten verdeutlicht anhand konkreter Daten den hohen Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen und Betrieben an den vergebenen Bauaufträgen. Damit seien KMU nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen.

Die Studie untersucht den Beitrag der losweisen Vergabe zur Resilienz und Qualität öffentlicher Bauvorhaben: Werden Aufträge auf mehrere mittelständische Unternehmen und Betriebe verteilt, so sinke das Risiko von Projektstillständen, etwa bei Insolvenz großer Generalunternehmer. Gleichzeitig entstünden innovativere, spezialisierte Lösungen. Auch erhöhe die losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter und stärke so den Preis- und Qualitätswettbewerb. Kontraproduktiv für die Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher spezifizierten „zeitlichen“ Gründen.

Die Gutachter warnen in diesem Zusammenhang vor verfassungsrechtlichen Risiken: Der Vorrang der Losvergabe schaffe gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen und sei damit Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Auch mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz melden die Autoren des Gutachtens Bedenken an, da die zeitlichen Gründe hier ohne die begrenzenden Kriterien des Regierungsentwurfs eingeführt werden sollen.

Zudem fordere auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung für die anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien, die Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose zukünftig zum Regelfall zu machen. Eine Aufweichung des Vorrangs der Losvergabe im deutschen Regelwerk müsste dann wegen entgegenstehender EU-Vorschriften bereits nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht werden.

Jetzt komme es darauf an, die zukünftigen Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – auch im weiteren parlamentarischen Verfahren zu sichern, so Eßig und Burgi. Alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont.

Quelle: Pressemitteilung ZDH