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Föderale Modernisierungsagenda – schlankere Verwaltung und modernes Vergaberecht?

Am 04.12.2025 haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz eine umfassende Föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen beschlossen, die die staatliche Verwaltung grund-legend erneuern und effizienter gestalten sollen. Ziel ist es, Bürokratie deutlich abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen digital sowie serviceorientiert zu modernisieren. Damit soll nicht nur die Verwaltung entlastet, sondern auch für Unternehmen und wirtschaftliche Akteure spürbare Erleichterungen geschaffen werden. Die Agenda geht weit über die Vereinfachungen des Vergaberechts hinaus.

Für die öffentliche Beschaffung und Vergabepraxis relevante Vorhaben finden sich in der Agenda unter dem Leitthema: Schnellere Verfahren und umfassen 14 Punkte. Diese sind:

  • Substanzielle Vereinfachung und Beschleunigung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit einem Vorschlag bis spätestens 30.06. 2026 und Anpassung in den Ländern bis 30.06.2027, beinhaltet die Einführung eines vereinfachten Krisenvergaberechts, Senkung der Hürden für eine Dringlichkeitsvergabe
  • Entwicklung einheitlicher Formulare und Vorlagen für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise durch Bund und Länder
  • Ausweitung der Nachweismöglichkeiten durch Eigenerklärungen, wesentliche Erhöhung der Geltungsdauer und Verfügbarkeit von Eigenerklärungen und sonstigen Nachweisen durch u.a. zentrale Hinterlegung auf einer digitalen Plattform und automatisierte Abfrage
  • Bereitstellung einer Plattform digitaler Marktplatz Deutschland durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können, Erprobung Einsatz von KI-Lösungen bei Vergaben und Erstellung von Vergabeunterlagen auf Bundes- und Landesebene bis 31.12.2026
  • Nutzung einer E-Rechnungsplattform durch Bund und Länder
  • Begrenzung der Prüffrist auf höchstens 5 Wochen bei bestehenden Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich
  • Angleichung des Vergaberechts für Bauleistungen an die Regelungen zu Dienst- und Lieferleistung bis spätestens 31.12.2025, Möglichkeit der nachträglichen Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Prüfung der Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem gemeinsamen Vergabegesetzbuch bis 31.12.2026
  • Einsatz für Vereinfachungen auf EU-Ebene im Zuge der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien, Reduzierung der Zahl vergaberechtlicher Sektorregelungen, Vereinfachungen für kleinere und mittlere Auftraggeber, nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen

Mit der Agenda haben Bund und Länder die Messlatte reichlich hochgelegt. Bei der Fülle an Vorhaben und zeitlichen Vorgaben bleibt abzuwarten was tatsächlich umgesetzt werden kann. Es wäre nicht der erste Versuch einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der in Sande verläuft.