Zum Hauptinhalt springen

Erhöhte Wertgrenzen für Bauleistungen des Bundes

Die vom Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen des ersten Abschnitts der VOB/A - § 3a - Fußnoten 1 und 2 wurden am 02.04.2025 im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.04.2025 B 7) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 03.04.2025 darüber informiert. 

Befristet bis zum 31.12.2025 dürfen damit Bauleistungen ab sofort wie folgt beschafft werden: 

  • Fußnote 1 zu Absatz 3 a - Freihändige Vergabe bis 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
  • Fußnote 2 zu Absatz 4 - Direktauftrag bis 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) 

Die vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Dokumentationspflichten bleiben davon unberührt. 

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.