Die vom Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen des ersten Abschnitts der VOB/A - § 3a - Fußnoten 1 und 2 wurden am 02.04.2025 im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.04.2025 B 7) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 03.04.2025 darüber informiert.
Befristet bis zum 31.12.2025 dürfen damit Bauleistungen ab sofort wie folgt beschafft werden:
- Fußnote 1 zu Absatz 3 a - Freihändige Vergabe bis 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
- Fußnote 2 zu Absatz 4 - Direktauftrag bis 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Die vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Dokumentationspflichten bleiben davon unberührt.