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Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber ‎


Die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.

Die staatlichen Auftraggeber in Bayern haben damit zum 01. Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden.

Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt.

Zur VVöA gelangen Sie über den nachfolgenden Link:
https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2017/heftnummer:11/seite:507.

Hinweis:
Über wesentlichen Neuregelungen der UVgO hatten wir bereits in unseren Newslettern vom Februar und März 2017 berichtet.

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