Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (HAA-DVA) hatte in seiner Sitzung am 08./09.10.2025 beschlossen, die Wertgrenzen zum 01.01.2026 anzuheben. Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Wertgrenzen (netto):
• Direktaufträge auf 50.000 Euro
• Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro
Die geänderten Wertgrenzen wurden am 24.11.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie hier.