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DVA: Erhöhung Wertgrenzen der VOB/A

Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (HAA-DVA) hatte in seiner Sitzung am 08./09.10.2025 beschlossen, die Wertgrenzen zum 01.01.2026 anzuheben. Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Wertgrenzen (netto):

• Direktaufträge auf 50.000 Euro
• Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro

Die geänderten Wertgrenzen wurden am 24.11.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie hier.
 

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