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Bundestag beschließt Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat am 23.04 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BT-Drs. 21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Damit endet ein monatelanger parlamentarischer Stillstand. Der Gesetzentwurf wurde zuletzt am 9.10.2025 im Bundestag beraten und am 10.11.2025 in einer öffentlichen Anhörung aufgerufen. Hintergrund hierfür waren unterschiedliche Auffassungen zur Ausweitung von Ausnahmen vom Grundsatz der losweisen Vergabe.

Nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie findet sich der  Losgrundsatz in einer neuen Vorschrift (§ 97a GWB). Der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe bleibt bestehen, ebenso die bisherigen Ausnahmen, wirtschaftliche und technische Gründe. Eingefügt wird ein neuer Ausnahmetatbestand, nach dem vom Grundsatz der losweisen Vergabe auch abgewichen werden kann, für aus dem Sondervermögen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Infrastrukturvorhaben sowie für Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur, wenn zeitliche Gründe die Abweichung erfordern. Dies gelte dann, wenn die Anwendung des Losgrundsatzes die schnelle Realisierung dieser Infrastrukturvorhaben „nachweislich verhindert“. Die Ausnahme ist auf Infrastrukturvorhaben begrenzt, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert das Zweifache der EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. In der Vergabepraxis dürfe der für die Abweichungsmöglichkeit geltende höhere Schwellenwert nicht als Umgehungsmöglichkeit (etwa durch Bündelung von mehreren Aufträgen in einem Paket) genutzt werden. Klargestellt ist, dass die zeitlichen Gründe „nicht vom Auftraggeber verschuldet“ sein dürfen.

Die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf steht noch aus. Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals in Kraft treten, also abhängig vom weiteren Verfahrensverlauf am 01.07. oder 01.10.2026. Weiter Informationen finden Sie hier.

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