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Anwendung Stoffpreisgleitklausel wegen starken Preissteigerungen bei kommunalen Auftragsvergaben
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat mit Schreiben vom 21. Mai 2021 auf das Schreiben des Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 11.05.2021 verweisen, mit dem den Vergabestellen der Staatsbauverwaltung Hinweise zur Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln für bestimmte Baustoffe gegeben werden, bei denen aktuell erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen sind. Das StMI empfiehlt den kommunalen Auftraggebern entsprechend vorzugehen. Das Schreiben des StMI finden Sie hier.