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Vergaberechtliche Dauerbrenner: Webinar zu ausgewählten praxisrelevanten Themen

Dieses Seminar befasst sich mit einer Auswahl an stetig im Laufe eines Vergabeverfahrens wiederkehrenden Themen, also echten „Dauerbrennern“. Obwohl diese bekannt sind, ist in der Praxis zu beobachten, dass Auftraggebern hierbei immer wieder Fehler unterlaufen. Das Seminar vermittelt, wie Sie mit diesen Themen im Verfahren rechtssicher umgehen und Fehler vermeiden. Es bringt Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Das Seminar richtet sich an Beschäftigte in den Fachabteilungen und Vergabestellen, die idealerweise bereits über vergaberechtliche Grundkenntnisse verfügen und diese vertiefen möchten.

Programm Seminar

Termin: 22.05.2025

Zeit:      09:00 bis 13:00 Uhr

Ort:       Online-Veranstaltung über das System MS Teams

Entgelt: 450,00 EUR zzgl. MwSt.

Referent: Hans Georg Neumeier, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ADVANT Beiten, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Inhalte des Webinars

  • Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens durch Bieter – Vertrauen versus
    Verifizierung
  • Ungewöhnlich niedriger Angebotspreis – Aufklärung, aber wie?
  • Korrekturen im laufenden Vergabeverfahren – Zurückversetzung oder Aufhebung
  • Verlängerung von laufenden Verträgen oder Notwendigkeit der Neuausschreibung
  • Beteiligung von Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe – Was ist bei der Eignungsprüfung zu beachten?
  • Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe – Rechtsrahmen und
    Gestaltungsmöglichkeiten

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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