21.11.2018: Wie bereits im Newsletter September vorab gemeldet, sind die Wertgrenzen in Schleswig-Holstein in unveränderter Höhe bis Ende 2019 verlängert worden. Die Veröffentlichung erfolgte nunmehr auch im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Nr. 14 vom 27.09.2018
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Sabine Tauber | Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein | tauber@abst-sh.de