Der Landtag in NRW hat am 09.07.2025 das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, wonach ab dem 01.01.2026 der neue § 75a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Kraft tritt, durch den in NRW alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren aufgehoben werden.
§ 75a GO NRW Zu finden auf Seite 19/20: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3597.pdf -
„§ 75a Allgemeine Vergabegrundsätze
(1) Die Gemeinde hat die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsvorschriften wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten. Dies gilt auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer unterhalb der jeweils geltenden Schwellenwerte nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245) in der jeweils geltenden Fassung liegt. Die Geltung höherrangiger Vorschriften sowie der Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert die in Satz 2 genannten Schwellenwerte erreicht, bleibt unberührt.
(2) Die Gemeinde selbst darf weitere Vergaberegelungen nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.“
Kommunen sind damit ab dem 01.01.2026 erst ab Erreichen der europäischen Schwellenwerte verpflichtet, förmlich auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Anwendung der UVgO und VOB/A entfällt damit für Unterschwellenvergaben.
Weitere Infos sind zu finden unter: https://blog.cosinex.de/2025/07/09/nrw-landtag-debattiert-vereinfachte-kommunale-vergabe/
Als Hilfestellung für kommunale Vergabestellen zur Umsetzung des § 75a GO NRW haben die kommunalen Spitzenverbände in NRW jüngst eine Mustersatzung zur Unterschwellenvergabe vorgelegt.
Weitere Infos sind zu finden unter: https://blog.cosinex.de/2025/09/05/nordrhein-westfalen-mustersatzung-zur-unterschwellenvergabe/?utm_source=brevo&utm_campaign=bdienst&utm_medium=email&utm_id=732