Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMElF) hat den Wegweiser zur „Vergabe von Verpflegungsleistungen – So verankern Sie Qualitätskriterien im Vergabeprozess“ aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.
Soweit Einrichtungen bzw. deren Träger dem Vergaberecht unterliegen, muss die Auswahl eines Speisenanbieters grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen. Dies betrifft sowohl die Kita- und Schulverpflegung als auch die Seniorenverpflegung oder die Betriebsgastronomie. Der Wegweiser hilft hier sich im Vergaberecht zurechtzufinden. Er erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und gibt viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards bei der Ausschreibung verankert werden können.
Das StMEiF lädt zur einer Infoveranstaltung am 07.05.2026 von 10.00 bis 14.30 Uhr in München ein. Neben Informationen zur aktuellen Gesetzgebung und den juristischen Rahmenbedingungen, Praxistipps und Formulierungsbeispielen informiert das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) über die optimale Vorbereitung einer Ausschreibung. Expertinnen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellen die Gütezeichen „Geprüfte Qualität des Freistaats Bayern“ und das „Bayerische Bio-Siegel des Freistaats Bayerns“ vor.
Den Wegweiser sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMElF)
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de