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Baden-Württemberg

VwV Beschaffung in neuer Fassung und mit erhöhten Wertgrenzen

Ab dem 1. Oktober 2024 gilt in Baden-Württemberg die Neufassung der VwV Beschaffung. An die VwV Beschaffung sind alle Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes gebunden. Die VwV Beschaffung wurde auf Grund der Entlastungsallianz geändert, angepasst und vereinfacht. Im Zuge der Änderungen werden die Wertgrenzen unterhalb der europäischen Schwellenwerte deutlich erhöht. Die VwV Beschaffung gilt vorerst bis zum 30. September 2031. Auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist die derzeit noch gültige Fassung der VwV Beschaffung zu finden, aber ebenso auch die Fassung ab dem 1. Oktober 2024. 

Ihre Ansprechpartnerin:

Saskia Drescher, auftragsberatung@stuttgart.ihk.de, Telefon: 0711 2005 1116

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