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Sachsen-Anhalt

Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

In Sachsen-Anhalt ist die bis zum 31.12.2024 befristete Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, in modifizierter Form verlängert worden. Erhöht hat sich der Auftragswert für Liefer- und Dienstleistungen, die als Direktvergabe beschafft werden können. Bauleistungen können bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro netto und Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze ohne Vergabeverfahren beschafft werden. Freiberufliche Leistungen können bis zu einem Auftragswert von 80.000 Euro netto im Wege der Direktvergabe beschafft werden. 

Im Baubereich sind beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert unterhalb von 1.000.000 Euro netto und freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro netto zulässig. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto zulässig. Die neue Auftragswerteverordnung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten und ist nunmehr unbefristet.  Die Verordnung können Sie hier abrufen. 

Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Broll, broll@sachsen-anhalt.abst.de, 0391 6230 446

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