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Bayern

Verlängerung der Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen

25.09.2023: Die Staatsregierung hat am 19.09.2023 die Verlängerung der Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge und für Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen bis zum 31.12.2024 beschlossen. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gewährleistet, Bürokratie vermieden und stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft erhalten werden.

Die entsprechende Bekanntmachung der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen(VVöA) und der Bekanntmachung des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im Kommunalen Bereich ist bisher noch nicht erfolgt. Nach der Veröffentlichung werden wir zeitnah berichten.

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