26.02.2019: Nachdem das Vergabegesetz Schleswig-Holstein beschlossen wurde, liegt nun der Entwurf der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vor. In der Verordnung werden die Einzelheiten und insbesondere die Ausnahmen zu den verbindlich anzuwendenden Vergabeordnungen (VOB/A und UVgO) geregelt. Die Änderungen betreffen u.a. die elektronische Vergabe, die in Schleswig-Holstein noch nicht verbindlich anzuwenden sein soll. Freiberufliche Leistungen, die einem zwingenden Preisrecht unterliegen, sollen bis zu einem Auftragswert von 25.000 € im Rahmen einer Direktvergabe unter Beachtung des Wechsels des Bieterkreises vergeben werden können. Für Vergaben über 50.000 € Auftragswert ist eine Vorinformationspflicht gegenüber den nichtberücksichtigten Bietern mit einer Wartefrist von 5 Tagen vorgesehen. Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bleiben bestehen und werden im VOB-Bereich erweitert.
- UVgO: Beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € Verhandlungsvergaben bis zu einem Auftragswert von 100.000 €
- VOB/A: Beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 €, bei Auftragswerten über 1.000.000 €, Fachlose bis zu einem Einzelauftragswert von 100.000 €, Freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 100.000 € und jedes Fachlos bis zu einem Einzelauftragswert von 50.000 €
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, tauber@abst-sh.de