Sachsen beteiligt sich von nun an gemeinsam mit Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an der länderübergreifenden Beschaffung von Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnik. Die Innenminister der vier Länder haben hierzu am 18. Juni 2026 im Rahmen der Innenministerkonferenz eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Sachsen ist damit einer Kooperation beigetreten, die bereits seit 2024 zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen bestand.
Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung wird die bisherige Kooperation noch erweitert: Neben Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen können in Zukunft auch einsatztechnische Geräte sowie Bau- und Planungsleistungen gemeinsam ausgeschrieben und beschafft werden.
Ziel der Vereinbarung ist es, Beschaffungsprozesse effizienter zu gestalten, Synergien zu nutzen und u. a. durch größere Beschaffungsmengen wirtschaftlichere Ergebnisse zu erzielen sowie einheitliche Standards zu fördern. Für Kommunen und andere Bedarfsstellen in den beteiligten Bundesländern eröffnet die Vereinbarung die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis an gemeinsamen Vergabeverfahren zu beteiligen. Durch die Bündelung des Bedarfs lassen sich Skaleneffekte nutzen, während gleichzeitig vergaberechtliche und technische Expertise in zentral organisierten Verfahren gebündelt werden kann. Insbesondere kleinere Kommunen können dadurch von einer Entlastung bei komplexen Vergabeverfahren profitieren.
Wie die Entwicklung zeigt, gewinnen interkommunale und länderübergreifende Beschaffungsmodelle zunehmend an Bedeutung. In Anbetracht steigender Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz sowie knapper personeller Ressourcen in den Vergabestellen dürften derartige Kooperationsmodelle künftig weiter an Relevanz gewinnen.
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