18.01.2023: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO) vom 16. Dezember 2022.
Die neue Auftragswerteverordnung ist zum 02. Januar 2023 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Die Verordnung können Sie hier abrufen.