Zum Hauptinhalt springen
Nordrhein-Westfalen

NRW plant Tarifentgeltsicherungsgesetz

Aufträge des Landes NRW sollen künftig nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Die neuen Regelungen sollen für alle Vergaben des Landes sowie der unter Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften anwendbar sein und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 EUR für Dienstleistungen und 100.000 EUR für Bauleistungen, nicht aber für eine Lieferungen gelten. Die konkrete Höhe der Mindestentgelte soll für die betroffenen Branchen durch Rechtsverordnung festgelegt werden. 

Quelle: Tarifentgeltsicherungsgesetz bei Aufträgen des Landes: Beschäftigte angemessen entlohnen und tariflich zahlende Betriebe stärken | Mit Menschen für Menschen

Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Greif, Tel. 02151 635 410; sebastian.greif@mittlerer-niederrhein.ihk.de 

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.