Aufträge des Landes NRW sollen künftig nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Die neuen Regelungen sollen für alle Vergaben des Landes sowie der unter Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften anwendbar sein und ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 EUR für Dienstleistungen und 100.000 EUR für Bauleistungen, nicht aber für eine Lieferungen gelten. Die konkrete Höhe der Mindestentgelte soll für die betroffenen Branchen durch Rechtsverordnung festgelegt werden.
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