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Hessen

Novellierung des Vergaberechts

Am 09.06.2026 wurde die Überarbeitung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom Hessischen Landtag beschlossen. Das federführende Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum betonte hierzu in seiner Pressemitteilung, dass es durch die Novelle künftig ermöglicht werde, „Investitionen schneller umzusetzen, Kommunen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen zu stärken“. Im Zuge der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren gab es jedoch auch einige kritische Stimmen. Die Verfahrensbeteiligten künftiger Unterschwellenverfahren werden sich auf zahlreiche und teils gravierende Neuerungen einstellen müssen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Höhere Direktvergabegrenzen: bis 100.000 Euro (Liefer-/Dienstleistungen) und 750.000 Euro (Bau); 
  • Tariftreue, Kontrollen und Sanktionen bereits ab einem Auftragswert von 20.000 Euro netto – auch für bestimmte private Rechtsträger nach § 99 Nr. 2 GWB;
  • Neues Tariftreuemodell: Mindestentgelte per Landes-VO auf Basis repräsentativer Branchentarifverträge sowie eine neue – für Bauaufträge verpflichtende – Präqualifizierung zur Tariftreue;
  • Quantitative Begrenzung der Nachunternehmerkette;
  • Freie Verfahrenswahl unterhalb des EU-Schwellenwertes;
  • Bestbieterprinzip: d. h. Vollnachweise der Eignung (mit Ausnahme Tariftreue) erst vom Zuschlagskandidaten;
  • Schärferer Vollzug: inkl. Stichproben bei Nachunternehmerketten, Dokumentationspflichten, Vertragsstrafen, fristlose Kündigung sowie fakultativer Ausschluss bis zu 3 Jahren;

Das neue HVTG soll bereits am 01.07.2026 in Kraft treten.

Ihr Ansprechpartner:
Robert Rustler, Tel.: 0611974588-0, info@absthessen.de

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