Der baden-württembergische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 4. Februar 2026 die Neufassung des Gesetzes zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) beschlossen, das am 28.02.2026 in Kraft getreten ist.
„Die kleinen und mittleren Unternehmen sind ein entscheidender Träger von Wachstum, Beschäftigung und regionaler Wertschöpfung im Land. Mit der Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes stellen wir die Weichen, damit wir die kleinen und mittleren Unternehmen auch künftig wirksam unterstützen können“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Neue Förderziele
Als eine wesentliche Neuerung werden in das MFG zusätzliche Förderziele aufgenommen, die seit der letzten Novellierung im Jahr 2000 an Bedeutung und Dynamik gewonnen haben:
- Die Stärkung der Unternehmen bei der Sicherung des Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften.
- Die Stärkung der beruflichen Bildung und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
- Die Förderung der Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft.
- Die Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität und beim nachhaltigen Wirtschaften.
- Die Stärkung der Fähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zu schaffen.
Mehr „Beinfreiheit“ für den Mittelstand
„Die Verankerung des Bürokratieabbaus als einen zentralen Ansatzpunkt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer kleinen und mittleren Unternehmen – in der Neufassung des MFG hatte für mich als Wirtschaftsministerin oberste Priorität“, betonte die Ministerin. „Hierfür haben wir einen neuen Paragrafen geschaffen.“
Danach sollen beispielsweise Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung überprüft werden. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf nun einen grundsätzlichen Verzicht auf sogenanntes „Gold-Plating“ vor.
Straffung der vergaberechtlichen Bestimmungen
Eine weitere grundlegende Veränderung ist die Straffung der Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Zuvor enthaltene Dopplungen zum ohnehin geltenden und anzuwendenden Vergaberecht wurden aus dem MFG gestrichen. Das Gesetz wird damit an dieser Stelle übersichtlicher, verständlicher und anwenderfreundlicher.
Bedeutung des Mittelstandsförderungsgesetzes
Auf Basis des MFG förderte zuletzt allein das Wirtschaftsministerium die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands mit jährlich über 200 Millionen Euro.