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Mecklenburg-Vorpommern

Neuer Mindestlohn bei Vergaben


21.11.2018: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dieVerordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung - MStEVO M-V) beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2018 beträgt die Höhe des Mindest-Stundenentgelts 9,80 Euro (brutto). Die Verordnung finden Sie hier: https://abst-mv.de/pdf/2018-09-07_VO-MV_Mindeststundenentgelt(1).pdf


Ihr Ansprechpartner:

Klaus Uwe Scheifler

1.Vorsitzender Vorstand

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.

scheifler@schwerin.ihk.de

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